Elternrat

Die Elternmitarbeit- und Mitsprache in der Schule wird im Rahmen des geltenden Rechts und gemäss den Statuten des Elternvereins Reichenbach folgendermassen umgesetzt:

Organisation:

  • Jede Schulklasse der Primarstufe (Kindergarten bis 6. Klasse) hat eine Elternvertretung.
  • Fürs Oberstufenschulhaus Müli übernehmen eine bis zwei Personen die Elternvertretung.
  • Für jedes Schulhaus wird eine Elternvertretung als Hauptansprechperson bestimmt.
  • Die Schulhausleitung ist Ansprechperson für die Elternvertretung.

Aufgaben:

  • Die Elternvertretung unterstützt die Lehrpersonen bei schulischen Anlässen, bei Feiern, bei der Organisation von Projekttagen oder bei Ausflügen. Die Hauptverantwortung liegt bei den Lehrpersonen.
  • Die Elternvertretung kann aus eigener Initiative, nach Absprache mit den Lehrpersonen, Anlässe organisieren.
  • Zu Beginn des Schuljahres werden die Elternvertreter von den Lehrpersonen über die geplanten Anlässe und die benötigte Unterstützung informiert.
  • Einmal pro Schuljahr werden alle Elternvertreter vom Vorstand des Elternvereins zu einer gemeinsamen Sitzung eingeladen.

Wahl der Elternvertretung:

  • Falls sich eine Person entscheidet, ihr Amt abzugeben, informiert sie die Lehrperson und die anderen Vertreter des Schulhauses. Gemeinsam wird eine Nachfolge gesucht.
  • Am Elternabend, welcher im 1. Quartal des Schuljahres stattfindet, werden die anderen Eltern über die neue Elternvertretung informiert. Falls sich bis dahin niemand zur Verfügung gestellt hat, wird am Elternabend versucht, jemanden für das Amt zu gewinnen.

Einschränkungen:

Die Elternvertretung hat kein Mitspracherecht bei:

  • pädagogisch-didaktischen Themen
  • bei der Stundenplangestaltung
  • bei der Klasseneinteilung
  • bei schwierigen Situationen mit einzelnen Schülern oder in der Klasse

Eine Übersicht der Aufgaben / Funktionen der Elternräte findest Du in folgender Übersicht!